Besoldung eines Pfarrers im Wartestand. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9.11.2010 (4 S 2257/09)
Die Gewährleistungen in Art. 140 GG, 137 Abs. 3 WRV umfassen auch die Regelungskompetenz zur Festlegung der Voraussetzungen, unter denen ein Pfarrer der Evangelischen Landeskirche in Württemberg in den Wartestand versetzt und ein gegenüber der vollen Besoldung prozentual abgestuftes Wartegeld festge...
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Veröffentlicht in: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
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Körperschaft: | |
Pages: | 1946 |
Format: | UnknownFormat |
Veröffentlicht: |
2014
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Zusammenfassung: | Die Gewährleistungen in Art. 140 GG, 137 Abs. 3 WRV umfassen auch die Regelungskompetenz zur Festlegung der Voraussetzungen, unter denen ein Pfarrer der Evangelischen Landeskirche in Württemberg in den Wartestand versetzt und ein gegenüber der vollen Besoldung prozentual abgestuftes Wartegeld festgesetzt werden kann. Die insoweit einschlägigen kirchenrechtlichen Vorschriften sind weder evident sachwidrig noch willkürlich. |
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ISSN: | 0340-8760 |