Versammlungsverbot am Sonntag. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.4.2011 (1 S 1250/11)$VGH Baden-Württemberg
Das Verbot einer öffentlichen Versammlung oder Demonstration an einem Sonntag kommt nur in Betracht, wenn den Interessen der Veranstalter und den berechtigten Belangen der Gottesdienstbesucher an einer ungestörten Religionsausübung nicht durch versammlungsrechtliche Auflagen u.a. hinsichtlich der St...
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Veröffentlicht in: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
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Körperschaft: | |
Pages: | 1946 |
Format: | UnknownFormat |
Veröffentlicht: |
2015
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Zusammenfassung: | Das Verbot einer öffentlichen Versammlung oder Demonstration an einem Sonntag kommt nur in Betracht, wenn den Interessen der Veranstalter und den berechtigten Belangen der Gottesdienstbesucher an einer ungestörten Religionsausübung nicht durch versammlungsrechtliche Auflagen u.a. hinsichtlich der Streckenführung ausreichend Rechnung getragen werden kann. |
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ISSN: | 0340-8760 |