Versammlungsverbot am Sonntag. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.4.2011 (1 S 1250/11)$VGH Baden-Württemberg

Das Verbot einer öffentlichen Versammlung oder Demonstration an einem Sonntag kommt nur in Betracht, wenn den Interessen der Veranstalter und den berechtigten Belangen der Gottesdienstbesucher an einer ungestörten Religionsausübung nicht durch versammlungsrechtliche Auflagen u.a. hinsichtlich der St...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Körperschaft: Baden-Württemberg Verwaltungsgerichtshof (VerfasserIn)
Pages:1946
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 2015
Schlagworte:
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Das Verbot einer öffentlichen Versammlung oder Demonstration an einem Sonntag kommt nur in Betracht, wenn den Interessen der Veranstalter und den berechtigten Belangen der Gottesdienstbesucher an einer ungestörten Religionsausübung nicht durch versammlungsrechtliche Auflagen u.a. hinsichtlich der Streckenführung ausreichend Rechnung getragen werden kann.
ISSN:0340-8760