Sind Crowdworker Arbeitnehmer nach § 611a BGB? zugleich Besprechung der Entscheidung des BAG vom 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb
1. Verfasser: Kreßel, Eckhard (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 2021
Schlagworte:
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!