Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen. Entscheidung vom 27.2.2012 (Vf. 4-VII-11)

Leitsatz: Die Regelungen zur Zulassung des Betriebs von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen in Art. 2 Abs. 3 Nr. 5 FTG und § 1 Abs. 1 Nr. 11 BedV sind mit der Bayerischen Verfassung vereinbar.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Körperschaft: VerGH Bayern (VerfasserIn)
Pages:1946
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 2016
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Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Die Regelungen zur Zulassung des Betriebs von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen in Art. 2 Abs. 3 Nr. 5 FTG und § 1 Abs. 1 Nr. 11 BedV sind mit der Bayerischen Verfassung vereinbar.
ISSN:0340-8760