Mitwirkung bei Besetzung eines sog. Konkordatsgebundenen Lehrstuhls. Beschluss vom 23.2.2012 (7 ZB 11.2606)
Leitsatz: Das der katholischen Kirche bei der Besetzung konkordatsgebundener Lehrstühle eingeräumte Mitwirkungsrecht kommt erst nach der Auswahlentscheidung der Hochschule oder des staatlichen Dienstherrn zum Zuge. Bei der Auswahlentscheidung selbst dürfen die Hochschule und der staatlichen Diensthe...
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Veröffentlicht in: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
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Körperschaft: | |
Pages: | 1946 |
Format: | UnknownFormat |
Veröffentlicht: |
2016
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Zusammenfassung: | Leitsatz: Das der katholischen Kirche bei der Besetzung konkordatsgebundener Lehrstühle eingeräumte Mitwirkungsrecht kommt erst nach der Auswahlentscheidung der Hochschule oder des staatlichen Dienstherrn zum Zuge. Bei der Auswahlentscheidung selbst dürfen die Hochschule und der staatlichen Dienstherr die Konkordatsbindung des Lehrstuhls und damit das Kriterium eines "katholisch-kirchlichen Standpunktes" der Bewerber nicht berücksichtigen. |
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ISSN: | 0340-8760 |