Kosten bei Auslandsbestattung eines Muslims. Urteil vom 12.05.2011 (S 22 SO 19/09)

Leitsatz: Ist die Beisetzung eines Muslims auf einen islamischen Friedhof in Deutschland möglich und zumutbar, dann ist die sozialhilferechtliche Erforderlichkeit der Beisetzung in der Türkei zu verneinen. Die durch den islamischen Bestattungsritus in Deutschland anfallenden Kosten zu ersetzen

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
1. Verfasser: SG Lüneburg (VerfasserIn)
Pages:1946
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 2015
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Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Ist die Beisetzung eines Muslims auf einen islamischen Friedhof in Deutschland möglich und zumutbar, dann ist die sozialhilferechtliche Erforderlichkeit der Beisetzung in der Türkei zu verneinen. Die durch den islamischen Bestattungsritus in Deutschland anfallenden Kosten zu ersetzen
ISSN:0340-8760