Ladenschluss an Sonn- und Feiertagen. Beschluss vom 01.04.2008 - 120/07

Leitsatz: Die die Ladenöffnung an Wochenenden und Feiertagen einschränkenden Vorschriften der §§ 3 bis 6 Berl.LÖG verstoßen nicht gegen höherrangiges Recht

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Körperschaft: Berlin Verfassungsgerichtshof (VerfasserIn)
Pages:1946
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 2008
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Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Die die Ladenöffnung an Wochenenden und Feiertagen einschränkenden Vorschriften der §§ 3 bis 6 Berl.LÖG verstoßen nicht gegen höherrangiges Recht
ISSN:0340-8760