Islamischer Religionsunterricht, Urteil vom 13.09.2005 - 7 UE 2223/04

Die IRH (Islamische Religionsgemeinschaft Hessen) ist keine Religionsgemeinschaft im staatskirchenrechtlichen Sinne und hat daher keinen Anspruch auf Einführung eines islamischen Religionsunterrichts.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Körperschaft: Hessen Verwaltungsgerichtshof (VerfasserIn)
Pages:1946
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 2009
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die IRH (Islamische Religionsgemeinschaft Hessen) ist keine Religionsgemeinschaft im staatskirchenrechtlichen Sinne und hat daher keinen Anspruch auf Einführung eines islamischen Religionsunterrichts.
ISSN:0340-8760