Staatlicher Eingriff interne Streitigkeiten einer Religionsgemeinschaft, Urteil vom 16.12.2004 - No. 39023/97 [Supreme Holy Council of the Muslim Community ./. Bulgarien]
Leitsatz: In einer demokratisch verfassten Gesellschaft ist bei internen Konflikten einer Religionsgemeinschaft ein staatliches Eingriffsrecht darauf beschränkt, die streitenden Parteien zu gegenseitiger Toleranz zu veranlassen. Eine Parteinahme des Staates zu Gunsten einer Partei mit dem Ziel, die...
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Veröffentlicht in: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
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Körperschaft: | |
Pages: | 1946 |
Format: | UnknownFormat |
Veröffentlicht: |
2009
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Zusammenfassung: | Leitsatz: In einer demokratisch verfassten Gesellschaft ist bei internen Konflikten einer Religionsgemeinschaft ein staatliches Eingriffsrecht darauf beschränkt, die streitenden Parteien zu gegenseitiger Toleranz zu veranlassen. Eine Parteinahme des Staates zu Gunsten einer Partei mit dem Ziel, die Leitungseinheit wiederherzustellen, verstößt gegen Art. 9 EMRK. |
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ISSN: | 0340-8760 |