Staatlicher Eingriff interne Streitigkeiten einer Religionsgemeinschaft, Urteil vom 16.12.2004 - No. 39023/97 [Supreme Holy Council of the Muslim Community ./. Bulgarien]

Leitsatz: In einer demokratisch verfassten Gesellschaft ist bei internen Konflikten einer Religionsgemeinschaft ein staatliches Eingriffsrecht darauf beschränkt, die streitenden Parteien zu gegenseitiger Toleranz zu veranlassen. Eine Parteinahme des Staates zu Gunsten einer Partei mit dem Ziel, die...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Körperschaft: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (VerfasserIn)
Pages:1946
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 2009
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Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: In einer demokratisch verfassten Gesellschaft ist bei internen Konflikten einer Religionsgemeinschaft ein staatliches Eingriffsrecht darauf beschränkt, die streitenden Parteien zu gegenseitiger Toleranz zu veranlassen. Eine Parteinahme des Staates zu Gunsten einer Partei mit dem Ziel, die Leitungseinheit wiederherzustellen, verstößt gegen Art. 9 EMRK.
ISSN:0340-8760