Steuererhebung einer jüdischen Gemeinde, Urteil vom 16.11.2004 - 10 E 2770/01
Leitsätze: 1. Die Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main darf Steuern von ihren Angehörigen erheben, weil sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Dieses Recht steht den Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, von Verfassungs wegen zu. 2. Wer Angehöriger eine...
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Veröffentlicht in: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
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Körperschaft: | |
Pages: | 1946 |
Format: | UnknownFormat |
Veröffentlicht: |
2009
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