Erfüllung der Schulpflicht durch Besuch der König-Fahd-Akademie in Bonn, Beschluss vom 30.09.2004 - 2 B 11530/04

Leitsatz: Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung religiös oder weltanschaulich motivierter "Parallelgesellschaften" entgegenzuwirken. An das Vorliegen eines besonderen Falles im Sinne von § 56 Abs. 2 RhPf.SchulG (Erfüllung der Schulpflicht an einer ausländis...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Körperschaft: Rheinland-Pfalz Oberverwaltungsgericht (VerfasserIn)
Pages:1946
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 2009
Schlagworte:
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung religiös oder weltanschaulich motivierter "Parallelgesellschaften" entgegenzuwirken. An das Vorliegen eines besonderen Falles im Sinne von § 56 Abs. 2 RhPf.SchulG (Erfüllung der Schulpflicht an einer ausländischen Schule in Deutschland [hier: König-Fahd-Akademie in Bonn]) sind daher strenge Anforderungen zu stellen.
ISSN:0340-8760