Klage gegen Glockenläuten und Zeitschlag, Urteil vom 28.09.2004 - W 4 K 03.1654
Leitsatz: Wenn sich ein Nachbar sowohl gegen liturgisches Glockenläuten als auch gegen das zeitschlagen wendet, ist bei der Bestimmung des Rechtswegs darauf abzustellen, worauf der Schwerpunkt der Einwendung liegt. Zur Frage der Zumutbarkeit von liturgischem Läuten und Zeitschlag der Kirchenglocken....
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Veröffentlicht in: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
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Körperschaft: | |
Pages: | 1946 |
Format: | UnknownFormat |
Veröffentlicht: |
2009
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Zusammenfassung: | Leitsatz: Wenn sich ein Nachbar sowohl gegen liturgisches Glockenläuten als auch gegen das zeitschlagen wendet, ist bei der Bestimmung des Rechtswegs darauf abzustellen, worauf der Schwerpunkt der Einwendung liegt. Zur Frage der Zumutbarkeit von liturgischem Läuten und Zeitschlag der Kirchenglocken. |
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ISSN: | 0340-8760 |