Klage gegen Glockenläuten und Zeitschlag, Urteil vom 28.09.2004 - W 4 K 03.1654

Leitsatz: Wenn sich ein Nachbar sowohl gegen liturgisches Glockenläuten als auch gegen das zeitschlagen wendet, ist bei der Bestimmung des Rechtswegs darauf abzustellen, worauf der Schwerpunkt der Einwendung liegt. Zur Frage der Zumutbarkeit von liturgischem Läuten und Zeitschlag der Kirchenglocken....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Körperschaft: Würzburg Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg (VerfasserIn)
Pages:1946
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 2009
Schlagworte:
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Wenn sich ein Nachbar sowohl gegen liturgisches Glockenläuten als auch gegen das zeitschlagen wendet, ist bei der Bestimmung des Rechtswegs darauf abzustellen, worauf der Schwerpunkt der Einwendung liegt. Zur Frage der Zumutbarkeit von liturgischem Läuten und Zeitschlag der Kirchenglocken.
ISSN:0340-8760