Mitgliedschaftliche Merkmale für die Heranziehung zur Synagogensteuer, Urteil vom 26.05.1988 - I/2 E 1092/85

Leitsatz: Ein unter anderem an das jüdische Religionsgesetz anknüpfendes persönliches Merkmal der Steuerpflichtigkeit genügt nicht den Anforderungen hinreichender Bestimmtheit einer (hier: Synagogen-) Steuernorm. Im Übrigen darf die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft steuerrechtlich nur b...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Körperschaft: Hessen Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (VerfasserIn)
Pages:1946
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 1993
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Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Ein unter anderem an das jüdische Religionsgesetz anknüpfendes persönliches Merkmal der Steuerpflichtigkeit genügt nicht den Anforderungen hinreichender Bestimmtheit einer (hier: Synagogen-) Steuernorm. Im Übrigen darf die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft steuerrechtlich nur berücksichtigt werden, wenn ihrer Begründung ein Akt der Freiwilligkeit zugrunde liegt. Die Umstände, durch die die steuerrechtlich relevante Mitgliedschaft begründet wird, müssen von der Religionsgemeinschaft satzungsrechtlich festgelegt sein.
ISSN:0340-8760