Mitgliedschaftliche Merkmale für die Heranziehung zur Synagogensteuer, Urteil vom 26.05.1988 - I/2 E 1092/85
Leitsatz: Ein unter anderem an das jüdische Religionsgesetz anknüpfendes persönliches Merkmal der Steuerpflichtigkeit genügt nicht den Anforderungen hinreichender Bestimmtheit einer (hier: Synagogen-) Steuernorm. Im Übrigen darf die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft steuerrechtlich nur b...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
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Körperschaft: | |
Pages: | 1946 |
Format: | UnknownFormat |
Veröffentlicht: |
1993
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Zusammenfassung: | Leitsatz: Ein unter anderem an das jüdische Religionsgesetz anknüpfendes persönliches Merkmal der Steuerpflichtigkeit genügt nicht den Anforderungen hinreichender Bestimmtheit einer (hier: Synagogen-) Steuernorm. Im Übrigen darf die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft steuerrechtlich nur berücksichtigt werden, wenn ihrer Begründung ein Akt der Freiwilligkeit zugrunde liegt. Die Umstände, durch die die steuerrechtlich relevante Mitgliedschaft begründet wird, müssen von der Religionsgemeinschaft satzungsrechtlich festgelegt sein. |
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ISSN: | 0340-8760 |