Vergütung für Mitarbeiter der kirchlichen Heimerziehung, Urteil vom 18.05.1988 - 2 Sa 194/87

Leitsatz: Zur Eingruppierung von Mitarbeitern der kirchlichen Heimerziehung in die Vergütungsgruppe IV b des Bundesangestellten-Tarifvertrages in der für die Angestellten im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland jeweils geltenden Fassung (BAT-KF).

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Körperschaft: Saarland Landesarbeitsgericht (VerfasserIn)
Pages:1946
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 1993
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Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Zur Eingruppierung von Mitarbeitern der kirchlichen Heimerziehung in die Vergütungsgruppe IV b des Bundesangestellten-Tarifvertrages in der für die Angestellten im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland jeweils geltenden Fassung (BAT-KF).
ISSN:0340-8760