Vergütung für Mitarbeiter der kirchlichen Heimerziehung, Urteil vom 18.05.1988 - 2 Sa 194/87
Leitsatz: Zur Eingruppierung von Mitarbeitern der kirchlichen Heimerziehung in die Vergütungsgruppe IV b des Bundesangestellten-Tarifvertrages in der für die Angestellten im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland jeweils geltenden Fassung (BAT-KF).
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
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Körperschaft: | |
Pages: | 1946 |
Format: | UnknownFormat |
Veröffentlicht: |
1993
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Zusammenfassung: | Leitsatz: Zur Eingruppierung von Mitarbeitern der kirchlichen Heimerziehung in die Vergütungsgruppe IV b des Bundesangestellten-Tarifvertrages in der für die Angestellten im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland jeweils geltenden Fassung (BAT-KF). |
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ISSN: | 0340-8760 |