Gebietsbezogener Artzuschlag für Kirchengrundstück, Urteil vom 12.09.1995 - 6 A 11051/95

Leitsatz: Bei einem mit einer Kirche bebauten Grundstück kann eine bereits in der Verteilungsphase zu berücksichtigende objektive Nutzungseinschränkung bestehen, die einen gebietsbezogenen Artzuschlag ausschließt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Körperschaft: Rheinland-Pfalz Oberverwaltungsgericht (VerfasserIn)
Pages:1946
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 1998
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Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Bei einem mit einer Kirche bebauten Grundstück kann eine bereits in der Verteilungsphase zu berücksichtigende objektive Nutzungseinschränkung bestehen, die einen gebietsbezogenen Artzuschlag ausschließt.
ISSN:0340-8760