Gebietsbezogener Artzuschlag für Kirchengrundstück, Urteil vom 12.09.1995 - 6 A 11051/95
Leitsatz: Bei einem mit einer Kirche bebauten Grundstück kann eine bereits in der Verteilungsphase zu berücksichtigende objektive Nutzungseinschränkung bestehen, die einen gebietsbezogenen Artzuschlag ausschließt.
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Veröffentlicht in: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
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Körperschaft: | |
Pages: | 1946 |
Format: | UnknownFormat |
Veröffentlicht: |
1998
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Zusammenfassung: | Leitsatz: Bei einem mit einer Kirche bebauten Grundstück kann eine bereits in der Verteilungsphase zu berücksichtigende objektive Nutzungseinschränkung bestehen, die einen gebietsbezogenen Artzuschlag ausschließt. |
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ISSN: | 0340-8760 |