Warnung vor so genannten Jugendsekten und Psychogruppen, Beschluss vom 15.05.1996 - 5 B 168/94

Leitsatz: 1. Zu dem Antrag des "Vereins zur Förderung der Psychologischen Menschenkenntnis" (VPM), dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO zu untersagen, den VPM in die geplante Broschüre "so genannte Jugendsek...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Körperschaft: Nordrhein-Westfalen Oberverwaltungsgericht (VerfasserIn)
Pages:1946
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 2000
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Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: 1. Zu dem Antrag des "Vereins zur Förderung der Psychologischen Menschenkenntnis" (VPM), dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO zu untersagen, den VPM in die geplante Broschüre "so genannte Jugendsekten und Psychogruppen in der Bundesrepublik Deutschland" aufzunehmen. 2. Belege und Grundlagen für einen kritischen und warnenden Hinweis in einer Veröffentlichung der vorgenannten Art müssen nicht vollständig in dieser selbst angeführt werden; entscheidend ist vielmehr, dass negative Werturteile auf einem im wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerechten und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen, der sich auch aus Umständen außerhalb der Broschüre ergeben kann.
ISSN:0340-8760