Rechtsweg bei Besoldungsstreitigkeiten zwischen Beamten im Kirchendienst und kirchlichem Dienstherrn, Urteil vom 05.07.1996 - 2 A 12622/95
Leitsatz: 1. Besoldungsstreitigkeiten ohne statusrechtliche Vorfragen zwischen einem kirchlichen Dienstherrn und einem Beamten im Kirchendienst Unterfallen nicht dem verfassungsrechtlich geschützten Autonomiebereich der Kirche. 2. Für Streitigkeiten dieser Art ist der Rechtsweg zu den staatlichen Ge...
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Veröffentlicht in: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
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Körperschaft: | |
Pages: | 1946 |
Format: | UnknownFormat |
Veröffentlicht: |
2000
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Zusammenfassung: | Leitsatz: 1. Besoldungsstreitigkeiten ohne statusrechtliche Vorfragen zwischen einem kirchlichen Dienstherrn und einem Beamten im Kirchendienst Unterfallen nicht dem verfassungsrechtlich geschützten Autonomiebereich der Kirche. 2. Für Streitigkeiten dieser Art ist der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten eröffnet. 3. Verfügt die Religionsgesellschaft über eine eigene effektiven Rechtsschutz in richterlicher Unabhängigkeit gewährende Verwaltungsgerichtsbarkeit, ist dieser Rechtsschutz vorrangig in Anspruch zu nehmen. |
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ISSN: | 0340-8760 |