Festsetzung der Elternbeiträge in kirchlichem Kindergarten, Urteil vom 13.06.1994 - 16 A 571/94

Leitsätze: Soweit Tageseinrichtungen für Kinder in privater bzw. kirchlicher Trägerschaft durch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe geführt werden, greift die Erhebung der Elternbeiträge weder in verfassungsrechtlich geschützte Belange dieser Träger noch in unzulässiger Weise in privatrechtlich...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Körperschaft: Nordrhein-Westfalen Oberverwaltungsgericht (VerfasserIn)
Pages:1946
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 1998
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Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsätze: Soweit Tageseinrichtungen für Kinder in privater bzw. kirchlicher Trägerschaft durch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe geführt werden, greift die Erhebung der Elternbeiträge weder in verfassungsrechtlich geschützte Belange dieser Träger noch in unzulässiger Weise in privatrechtlich gestaltete Benutzungsverträge ein. Machen Eltern keine Angaben zur Höhe ihres Einkommens, ist nach § 17 Abs. 5 S. 2 NW.GTK der höchste Elternbeitrag zu leisten.
ISSN:0340-8760