Auflösung des Treueverhältnisses eines Pastors, Rechtsweg, Urteil vom 13.06.1995 - 11 UE 438/94

Leitsatz: 1. Die Auflösung des Treueverhältnisses eines Pastors ist ein Akt kirchlicher Selbstverwaltung, der staatlichen Eingriffen - auch in Form von Gerichtsentscheidungen - nicht zugänglich ist (Anschluss an BVerwGE 66, 241 = KirchE 20, 208). 2. Weder Art. 19 Abs. 4 noch Art. 92 GG gebieten die...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Körperschaft: Hessen Verwaltungsgerichtshof (VerfasserIn)
Pages:1946
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 1998
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Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: 1. Die Auflösung des Treueverhältnisses eines Pastors ist ein Akt kirchlicher Selbstverwaltung, der staatlichen Eingriffen - auch in Form von Gerichtsentscheidungen - nicht zugänglich ist (Anschluss an BVerwGE 66, 241 = KirchE 20, 208). 2. Weder Art. 19 Abs. 4 noch Art. 92 GG gebieten die Gewährung subsidiären staatlichen Rechtsschutzes gegen Personalmaßnahmen, die eine Religionsgemeinschaft in Bezug auf Geistliche trifft. 3. Das Grundgesetz stellt keine Anforderungen an die innere Verfassung von Religionsgesellschaften, es gebietet insbesondere keinen dem Gewaltenteilungsprinzip Rechnung tragenden Rechtsschutz durch innerkirchliche Gerichte.
ISSN:0340-8760