Pfarrbaulast/ Kaminkehrergebühr, Urteil vom 28.11.1991 - W 1 K 91.226
Leitsatz: Der Träger der Pfarrbaulast ist nicht verpflichtet, die Kaminkehrergebühren zu übernehmen.
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Veröffentlicht in: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
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Körperschaft: | |
Pages: | 1946 |
Format: | UnknownFormat |
Veröffentlicht: |
1996
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Zusammenfassung: | Leitsatz: Der Träger der Pfarrbaulast ist nicht verpflichtet, die Kaminkehrergebühren zu übernehmen. |
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ISSN: | 0340-8760 |