Religiös motivierte Verfolgungsmaßnahmen als Asylgrund, Urteil vom 16.09.1996 - 13 UE 3531/95

Leitsatz: Eine religiöse oder religiös motivierte Verfolgung ist nur dann politische Verfolgung im Sinne des Art. 16a GG, wenn die Religionsausübung Eingriffen und Beeinträchtigungen ausgesetzt ist, die nach Schwere und Intensität die Menschenwürde verletzen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Körperschaft: Hessen Verwaltungsgerichtshof (VerfasserIn)
Pages:1946
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 2000
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Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Eine religiöse oder religiös motivierte Verfolgung ist nur dann politische Verfolgung im Sinne des Art. 16a GG, wenn die Religionsausübung Eingriffen und Beeinträchtigungen ausgesetzt ist, die nach Schwere und Intensität die Menschenwürde verletzen.
ISSN:0340-8760