Zum Minderaufwand für eine Bestattung im Wege der Ersatzvornahme. Beschluss vom 04.03.1996 - 19 A 194/96
Leitsatz: 1. Zum notwendigen Mindestaufwand für eine Bestattung im Wege der Ersatzvornahme (hier: Kosten für religiöse Beerdigungsfeierlichkeiten sowie religiöse bzw. dekorative Ausstattung mit Kreuzen und Blumen). 2. Ein einfaches Begräbnis mit einem Mindestaufwand ohne Beerdigungsfeierlichkeiten v...
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Veröffentlicht in: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
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Körperschaft: | |
Pages: | 1946 |
Format: | UnknownFormat |
Veröffentlicht: |
2000
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Zusammenfassung: | Leitsatz: 1. Zum notwendigen Mindestaufwand für eine Bestattung im Wege der Ersatzvornahme (hier: Kosten für religiöse Beerdigungsfeierlichkeiten sowie religiöse bzw. dekorative Ausstattung mit Kreuzen und Blumen). 2. Ein einfaches Begräbnis mit einem Mindestaufwand ohne Beerdigungsfeierlichkeiten verstößt nicht gegen verfassungsrechtliche Grundsätze. |
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ISSN: | 0340-8760 |