Zum Minderaufwand für eine Bestattung im Wege der Ersatzvornahme. Beschluss vom 04.03.1996 - 19 A 194/96

Leitsatz: 1. Zum notwendigen Mindestaufwand für eine Bestattung im Wege der Ersatzvornahme (hier: Kosten für religiöse Beerdigungsfeierlichkeiten sowie religiöse bzw. dekorative Ausstattung mit Kreuzen und Blumen). 2. Ein einfaches Begräbnis mit einem Mindestaufwand ohne Beerdigungsfeierlichkeiten v...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Körperschaft: Nordrhein-Westfalen Oberverwaltungsgericht (VerfasserIn)
Pages:1946
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 2000
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Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: 1. Zum notwendigen Mindestaufwand für eine Bestattung im Wege der Ersatzvornahme (hier: Kosten für religiöse Beerdigungsfeierlichkeiten sowie religiöse bzw. dekorative Ausstattung mit Kreuzen und Blumen). 2. Ein einfaches Begräbnis mit einem Mindestaufwand ohne Beerdigungsfeierlichkeiten verstößt nicht gegen verfassungsrechtliche Grundsätze.
ISSN:0340-8760