Übertragung eines bisher kommunalen Kindergartens auf Kirchengemeinde, Beschluss vom 29.05.1989 - 8 B 1238/89
Leitsatz: Die vertragliche Übertragung der Betriebsträgerschaft für einen bisher kommunalen Kindergarten auf eine Kirchengemeinde berührt nicht unmittelbar die Rechtstellung der betroffenen Eltern und kann daher nicht Gegenstand einstweiligen Rechtsschutzes durch die Verwaltungsgerichte sein.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
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Körperschaft: | |
Pages: | 1946 |
Format: | UnknownFormat |
Veröffentlicht: |
1994
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Zusammenfassung: | Leitsatz: Die vertragliche Übertragung der Betriebsträgerschaft für einen bisher kommunalen Kindergarten auf eine Kirchengemeinde berührt nicht unmittelbar die Rechtstellung der betroffenen Eltern und kann daher nicht Gegenstand einstweiligen Rechtsschutzes durch die Verwaltungsgerichte sein. |
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ISSN: | 0340-8760 |