Arbeitslosengeld, keine Arbeitsbereitschaft am Samstag wegen des Gebots der Sabbatruhe, Urteil vom 25.01.1989 - S 60 Ar 76/88

Leitsatz: Solange noch ausreichend Spielraum für eine Arbeitsvermittlung in Tätigkeiten während der üblichen Arbeitszeit gegeben ist, hat das grundsätzlich geschützte Interesse eines Arbeitslosen an ungestörter Einhaltung der Sabbatruhe (von Freitagabend bis Samstagabend) Vorrang gegenüber dem Gemei...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
1. Verfasser: SG Berlin (VerfasserIn)
Pages:1946
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 1994
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Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Solange noch ausreichend Spielraum für eine Arbeitsvermittlung in Tätigkeiten während der üblichen Arbeitszeit gegeben ist, hat das grundsätzlich geschützte Interesse eines Arbeitslosen an ungestörter Einhaltung der Sabbatruhe (von Freitagabend bis Samstagabend) Vorrang gegenüber dem Gemeinschaftsinteresse an der Erhaltung einer funktionsfähigen und finanzierbaren Arbeitslosenversicherung.
ISSN:0340-8760