Aufwand für Kommunionfeier, Sozialhilfe, Beschluss vom 15.02.1989 - 8 B 1540/88
Leitsatz: Der Aufwand eines Sozialhilfeempfängers für die Ausrichtung einer Erstkommunionfeier und die Beschaffung eines Kommuniongeschenks rechtfertigt nicht eine über die regelsatzmäßigen Leistungen hinausgehende einmalige Beihilfe.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
---|---|
Körperschaft: | |
Pages: | 1946 |
Format: | UnknownFormat |
Veröffentlicht: |
1994
|
Schlagworte: | |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Leitsatz: Der Aufwand eines Sozialhilfeempfängers für die Ausrichtung einer Erstkommunionfeier und die Beschaffung eines Kommuniongeschenks rechtfertigt nicht eine über die regelsatzmäßigen Leistungen hinausgehende einmalige Beihilfe. |
---|---|
ISSN: | 0340-8760 |