Aufwand für Kommunionfeier, Sozialhilfe, Beschluss vom 15.02.1989 - 8 B 1540/88

Leitsatz: Der Aufwand eines Sozialhilfeempfängers für die Ausrichtung einer Erstkommunionfeier und die Beschaffung eines Kommuniongeschenks rechtfertigt nicht eine über die regelsatzmäßigen Leistungen hinausgehende einmalige Beihilfe.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Körperschaft: Nordrhein-Westfalen Oberverwaltungsgericht (VerfasserIn)
Pages:1946
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 1994
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Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Der Aufwand eines Sozialhilfeempfängers für die Ausrichtung einer Erstkommunionfeier und die Beschaffung eines Kommuniongeschenks rechtfertigt nicht eine über die regelsatzmäßigen Leistungen hinausgehende einmalige Beihilfe.
ISSN:0340-8760