Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellung aufgrund Gestellungsvertrags, Beschluss vom 08.04.1992 - HPV TL 576/86

Leitsätze: Durch den Einsatz einer Lehrerin als Religionslehrerin an einer Schule auf Grund eines Gestellungsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Bistum Mainz entsteht zwischen der Lehrerin und dem Lande Hessen kein Beschäftigungsverhältnis gemäß § 3 HPVG. Eine gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 2 a HPVG 1...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Körperschaft: Hessen Verwaltungsgerichtshof (VerfasserIn)
Pages:1946
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 1997
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Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsätze: Durch den Einsatz einer Lehrerin als Religionslehrerin an einer Schule auf Grund eines Gestellungsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Bistum Mainz entsteht zwischen der Lehrerin und dem Lande Hessen kein Beschäftigungsverhältnis gemäß § 3 HPVG. Eine gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 2 a HPVG 1979 (§ 77 Abs. 1 Nr. 2 a HPVG 1988) mitbestimmungspflichtige Einstellung liegt auch dann vor, wenn diese Lehrerin tatsächlich in die Dienststelle eingegliedert ist. Es ist nicht erforderlich, dass sie Beschäftigte des Landes Hessen ist.
ISSN:0340-8760