Religiöse Symbole und Unterrichtsinhalte in nordrhein-westfälische Gemeinschaftsschulen, Beschluss vom 15.09.1993 - 19 B 1933, 1934/93

Leitsatz: Das Schulrecht des Landes Nordrhein-Westfalen bietet keine Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Entfernung aller religiösen Symbole aus dem Gebäude einer öffentlichen Gemeinschaftsschule und das Begehren, dass dort der Unterricht frei von religiösen Inhalten, Festen und Feiern und religi...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Körperschaft: Nordrhein-Westfalen Oberverwaltungsgericht (VerfasserIn)
Pages:1946
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 1997
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Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Das Schulrecht des Landes Nordrhein-Westfalen bietet keine Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Entfernung aller religiösen Symbole aus dem Gebäude einer öffentlichen Gemeinschaftsschule und das Begehren, dass dort der Unterricht frei von religiösen Inhalten, Festen und Feiern und religiösen Erziehungszielen sowie Erziehungsstilen erteilt wird.
ISSN:0340-8760