Privatschulfinanzierung, Urteil vom 15.07.1992 - 2 A 12309/91
Leitsätze: Bei der Gewährung von Zuschlägen für eine nach staatlich anerkannten Ersatzschulen beschäftigten Lehrer gemäß § 30 PrivSchG ist die Bestimmung des § 29 Abs. 4 PrivSchG weder direkt noch entsprechend anzuwenden. Die vertragskirchenrechtliche Freundschaftsklausel bietet keine prozesshindern...
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Veröffentlicht in: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
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Körperschaft: | |
Pages: | 1946 |
Format: | UnknownFormat |
Veröffentlicht: |
1997
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Zusammenfassung: | Leitsätze: Bei der Gewährung von Zuschlägen für eine nach staatlich anerkannten Ersatzschulen beschäftigten Lehrer gemäß § 30 PrivSchG ist die Bestimmung des § 29 Abs. 4 PrivSchG weder direkt noch entsprechend anzuwenden. Die vertragskirchenrechtliche Freundschaftsklausel bietet keine prozesshindernde Einrede für die Partei, die sich ohne Einigungsversuch durch einseitige Maßnahme von der vertraglichen Grundlage entfernt hat. |
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ISSN: | 0340-8760 |