Privatschulfinanzierung, Urteil vom 15.07.1992 - 2 A 12309/91

Leitsätze: Bei der Gewährung von Zuschlägen für eine nach staatlich anerkannten Ersatzschulen beschäftigten Lehrer gemäß § 30 PrivSchG ist die Bestimmung des § 29 Abs. 4 PrivSchG weder direkt noch entsprechend anzuwenden. Die vertragskirchenrechtliche Freundschaftsklausel bietet keine prozesshindern...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Körperschaft: Rheinland-Pfalz Oberverwaltungsgericht (VerfasserIn)
Pages:1946
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 1997
Schlagworte:
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsätze: Bei der Gewährung von Zuschlägen für eine nach staatlich anerkannten Ersatzschulen beschäftigten Lehrer gemäß § 30 PrivSchG ist die Bestimmung des § 29 Abs. 4 PrivSchG weder direkt noch entsprechend anzuwenden. Die vertragskirchenrechtliche Freundschaftsklausel bietet keine prozesshindernde Einrede für die Partei, die sich ohne Einigungsversuch durch einseitige Maßnahme von der vertraglichen Grundlage entfernt hat.
ISSN:0340-8760