Klagebefugnis der Religionsgemeinschaft bei Einreiseverweisung für Oberhaupt, Urteil vom 13.09.2000 - 11 A 10349/99

Leitsatz: Ein eingetragener Verein, in dem sich die deutschen Mitglieder der Vereinigungskirche (Mun) zusammengeschlossen haben ist eine Religionsgemeinschaft und für eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ausschreibung ihres religiösen Oberhaupts zur Einreiseverweigerung gemäß Art. 96...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Körperschaft: Rheinland-Pfalz Oberverwaltungsgericht (VerfasserIn)
Pages:1946
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 2004
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Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Ein eingetragener Verein, in dem sich die deutschen Mitglieder der Vereinigungskirche (Mun) zusammengeschlossen haben ist eine Religionsgemeinschaft und für eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ausschreibung ihres religiösen Oberhaupts zur Einreiseverweigerung gemäß Art. 96 Abs. 2 SDÜ klagebefugt.
ISSN:0340-8760