Klagebefugnis der Religionsgemeinschaft bei Einreiseverweisung für Oberhaupt, Urteil vom 13.09.2000 - 11 A 10349/99
Leitsatz: Ein eingetragener Verein, in dem sich die deutschen Mitglieder der Vereinigungskirche (Mun) zusammengeschlossen haben ist eine Religionsgemeinschaft und für eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ausschreibung ihres religiösen Oberhaupts zur Einreiseverweigerung gemäß Art. 96...
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Veröffentlicht in: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
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Körperschaft: | |
Pages: | 1946 |
Format: | UnknownFormat |
Veröffentlicht: |
2004
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Zusammenfassung: | Leitsatz: Ein eingetragener Verein, in dem sich die deutschen Mitglieder der Vereinigungskirche (Mun) zusammengeschlossen haben ist eine Religionsgemeinschaft und für eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ausschreibung ihres religiösen Oberhaupts zur Einreiseverweigerung gemäß Art. 96 Abs. 2 SDÜ klagebefugt. |
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ISSN: | 0340-8760 |