Hinweis in der Lohnsteuerkarte auf Nichtzugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft, Beschluss vom 25.05.2001 - 1 BvR 2253/00

Leitsätze: Die gesetzlich vorgesehene Eintragung der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte verletzt keine Grundrechte von Arbeitnehmern. Entsprechendes gilt für die Eintragung "--", aus der ersichtlich wird, dass der Steuerpflichtige keiner kirchensteuererhebungsberechtigten Relig...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Körperschaft: Deutschland Bundesverfassungsgericht (VerfasserIn)
Pages:1946
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 2005
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Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsätze: Die gesetzlich vorgesehene Eintragung der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte verletzt keine Grundrechte von Arbeitnehmern. Entsprechendes gilt für die Eintragung "--", aus der ersichtlich wird, dass der Steuerpflichtige keiner kirchensteuererhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft angehört.
ISSN:0340-8760