Hinweis in der Lohnsteuerkarte auf Nichtzugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft, Beschluss vom 25.05.2001 - 1 BvR 2253/00
Leitsätze: Die gesetzlich vorgesehene Eintragung der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte verletzt keine Grundrechte von Arbeitnehmern. Entsprechendes gilt für die Eintragung "--", aus der ersichtlich wird, dass der Steuerpflichtige keiner kirchensteuererhebungsberechtigten Relig...
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Veröffentlicht in: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
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Körperschaft: | |
Pages: | 1946 |
Format: | UnknownFormat |
Veröffentlicht: |
2005
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Zusammenfassung: | Leitsätze: Die gesetzlich vorgesehene Eintragung der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte verletzt keine Grundrechte von Arbeitnehmern. Entsprechendes gilt für die Eintragung "--", aus der ersichtlich wird, dass der Steuerpflichtige keiner kirchensteuererhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft angehört. |
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ISSN: | 0340-8760 |