Beseitigung eines Baumes auf Grabstätte, Urteil vom 22.05.1997 - 6 UE 10/96
Mit der Zuweisung einer Grabstätte ist grundsätzlich das Recht verbunden, diese in einer den religiösen Anschauungen und den Sitten entsprechenden Weise auszuschmücken, zu gestalten und zu pflegen. Eine Rechtsverletzung durch die Bepflanzung der Nachbargrabstätte kommt daher nur in Betracht, wenn di...
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Veröffentlicht in: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
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Körperschaft: | |
Pages: | 1946 |
Format: | UnknownFormat |
Veröffentlicht: |
2001
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Zusammenfassung: | Mit der Zuweisung einer Grabstätte ist grundsätzlich das Recht verbunden, diese in einer den religiösen Anschauungen und den Sitten entsprechenden Weise auszuschmücken, zu gestalten und zu pflegen. Eine Rechtsverletzung durch die Bepflanzung der Nachbargrabstätte kommt daher nur in Betracht, wenn die in dieser Weise umschriebene Grabnutzung unmöglich gemacht oder zumindest in unzumutbarer Weise behindert oder erschwert würde |
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ISSN: | 0340-8760 |