Werbung mit der Bezeichnung Klosterbräu, Urteil vom 18.09.1997 - 3 U 147/96

Die Bezeichnung eines Bieres als "Klosterbräu" und einer Braustätte als "einzige Klosterbrauerei Norddeutschlands" ist irreführend, wenn der Betrieb nicht aus der Brauerei eines Klosters hervorgegangen ist oder hieran nach der Verkehrsanschauung anknüpfen kann

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Körperschaft: Hamburg Oberlandesgericht (VerfasserIn)
Pages:1946
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 2001
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Bezeichnung eines Bieres als "Klosterbräu" und einer Braustätte als "einzige Klosterbrauerei Norddeutschlands" ist irreführend, wenn der Betrieb nicht aus der Brauerei eines Klosters hervorgegangen ist oder hieran nach der Verkehrsanschauung anknüpfen kann
ISSN:0340-8760