Übertragung eines kommunalen Kindergartens auf kirchlichen Träger, Urteil vom 08.10.1987 - W 1 K 87 128
Durch das geltende bayerische Kindergartenrecht ist hinreichend sichergestellt, dass bei Übergang eines Kindergartens von kommunaler in kirchliche Trägerschaft die insbesondere nach der Verfassungslage gebotene Rechtsstellung der Benutzer gewahrt bleibt
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
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Körperschaft: | |
Pages: | 1946 |
Format: | UnknownFormat |
Veröffentlicht: |
1992
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Zusammenfassung: | Durch das geltende bayerische Kindergartenrecht ist hinreichend sichergestellt, dass bei Übergang eines Kindergartens von kommunaler in kirchliche Trägerschaft die insbesondere nach der Verfassungslage gebotene Rechtsstellung der Benutzer gewahrt bleibt |
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ISSN: | 0340-8760 |