Übertragung eines kommunalen Kindergartens auf kirchlichen Träger, Urteil vom 08.10.1987 - W 1 K 87 128

Durch das geltende bayerische Kindergartenrecht ist hinreichend sichergestellt, dass bei Übergang eines Kindergartens von kommunaler in kirchliche Trägerschaft die insbesondere nach der Verfassungslage gebotene Rechtsstellung der Benutzer gewahrt bleibt

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Körperschaft: Würzburg Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg (VerfasserIn)
Pages:1946
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 1992
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Beschreibung
Zusammenfassung:Durch das geltende bayerische Kindergartenrecht ist hinreichend sichergestellt, dass bei Übergang eines Kindergartens von kommunaler in kirchliche Trägerschaft die insbesondere nach der Verfassungslage gebotene Rechtsstellung der Benutzer gewahrt bleibt
ISSN:0340-8760