Diplomstudiengang katholische Theologie an bikonfessionellem Fachbereich einer staatlichen Universität, Urteil vom 31.07.1987 - 6 UE 1344/85
Die auf Antrag der Universität, aber gegen ausdrücklichen kirchlichen Widerstand ministeriell verfügte Einrichtung eines Diplomstudienganges katholische Theologie an einem bikonfessionellen Fachbereich Religionswissenschaften verstößt gegen das verfassungsrechtlich gewährleistete Selbstbestimmungsre...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
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Körperschaft: | |
Pages: | 1946 |
Format: | UnknownFormat |
Veröffentlicht: |
1992
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