Diplomstudiengang katholische Theologie an bikonfessionellem Fachbereich einer staatlichen Universität, Urteil vom 31.07.1987 - 6 UE 1344/85
Die auf Antrag der Universität, aber gegen ausdrücklichen kirchlichen Widerstand ministeriell verfügte Einrichtung eines Diplomstudienganges katholische Theologie an einem bikonfessionellen Fachbereich Religionswissenschaften verstößt gegen das verfassungsrechtlich gewährleistete Selbstbestimmungsre...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
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Körperschaft: | |
Pages: | 1946 |
Format: | UnknownFormat |
Veröffentlicht: |
1992
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Zusammenfassung: | Die auf Antrag der Universität, aber gegen ausdrücklichen kirchlichen Widerstand ministeriell verfügte Einrichtung eines Diplomstudienganges katholische Theologie an einem bikonfessionellen Fachbereich Religionswissenschaften verstößt gegen das verfassungsrechtlich gewährleistete Selbstbestimmungsrecht der katholischen Kirche |
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ISSN: | 0340-8760 |