Diplomstudiengang katholische Theologie an bikonfessionellem Fachbereich einer staatlichen Universität, Urteil vom 31.07.1987 - 6 UE 1344/85

Die auf Antrag der Universität, aber gegen ausdrücklichen kirchlichen Widerstand ministeriell verfügte Einrichtung eines Diplomstudienganges katholische Theologie an einem bikonfessionellen Fachbereich Religionswissenschaften verstößt gegen das verfassungsrechtlich gewährleistete Selbstbestimmungsre...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Körperschaft: Hessen Verwaltungsgerichtshof (VerfasserIn)
Pages:1946
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: 1992
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die auf Antrag der Universität, aber gegen ausdrücklichen kirchlichen Widerstand ministeriell verfügte Einrichtung eines Diplomstudienganges katholische Theologie an einem bikonfessionellen Fachbereich Religionswissenschaften verstößt gegen das verfassungsrechtlich gewährleistete Selbstbestimmungsrecht der katholischen Kirche
ISSN:0340-8760