Ordnung, wornach die Seefahrenden, welche zu denen hiesigen Einläufen und Fahrwassern bey Pehrt, Ruden, Hiddensee, und sonstiger Orten, ankommen, wie auch die Piloten zu Münchguth, Tiessow, Görne, auf dem Ruden, zu Peenamünde, und alle übrige, wo sie zum Ein- und Auslaufen der Schiffe bestellet seyn mögen, sich zu achten haben. Gegeben Stralsund, den 30 Januar 1764
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Sprache: | ger |
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Stralsund
Gedruckt bey Hieronymus Johann Struck, der Königl. Hochpreislichen Regierung und des Wolgeb. Raths Buchdrucker
1764
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Beschreibung: | 16 Seiten 4° |