Vorhaltung bey Zeugen-Eyden. Zum Zeugniß vor Gericht aufgefordert zu werden, ist ehrenvoll, weil man nur diejenigen dazu verstattet, welche sich bis dahin einen unbescholtenen Ruf erhalten haben ...

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (DruckerIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Berlin G. J. Decker 1799
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