Von Jhro Königl. Maytt. zu Schweden/ [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Staathalter und Regierung Demnach eine Zeithero angemercket worden/ was massen der Mangel und die Theurung sowol des Bau- und Nutz-Holtzes/ als auch insonderheit des Brenn-Holtzes in denen Pommerschen Städten/ bevorab allhier zu Stettin/ wie auch in Stralsund und Greifswald täglich anwächset/ solches aber fürnemlich von der/ einige Jahr her unternommenen theils eigenmächtigen Ausschiffung des Holtzes ausserhalb Landes/ herrühret ... So ist man daher veranlasset worden/ nach dem Exempel voriger Zeiten/ hinkünfftig alles Ausschiffen des Bau- Nutz- und Brenn-Holtzes ausserhalb Landes gäntzich zu untersagen und zu verbieten ... Signatum auf dem Königl. Schlosse zu alten Stettin/ den 22. Mart. 1708.
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Stettin?
Verlag nicht ermittelbar
1708
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Beschreibung: | Titel ist der Textanfang Umlaute in der Vorlage mit übergestelltem "e" I und J in der Informationsquelle als identische Type Vermutlich in Stettin erschienen. - Erscheinungsjahr nach Datierung am Ende der Schrift |
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Beschreibung: | 1 Bogen circa 34 x 40 cm; Satzspiegel: 27,4 x 31,5 cm |