Von Jhro Königl. Maytt. zu Schweden/ [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Staathalter und Regierung Thun kund hiemit/ daß uns die sämptliche Kupfferschmiede dieses Hertzogthums Pommern/ vornehmlich der Städte Stralsund und Stettin ... zu erkennen gegeben/ welchergestalt ein und andere ausländische herumschweiffende Kesselführer/ Partirer ... sich unterstünden ... Es soll aber den fremden Kupfferschmieden hiedurch unbenommen seyn/ die öffentliche Jahrmärckte so ohne das/ einem jedem frey offen stehen/ in obgemeldtem diesem Lande zu besuchen nur allein daß sie sich des hausirens im an- und zugreifen auffm Lande und in den Städten und Flecken/ gäntzlich enthalten sollen ... Alten Stettin den 11. Febr. Anno 1707.
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Stettin?
Verlag nicht ermittelbar
1707
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Beschreibung: | Titel ist der Textanfang Umlaute in der Vorlage mit übergestelltem "e" I und J in der Informationsquelle als identische Type Vermutlich in Stettin erschienen. - Erscheinungsjahr nach Datierung am Ende der Schrift |
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Beschreibung: | 1 Bogen circa 34 x 40; Satzspiegel: 30,2 x 32,2 cm |