Von Jhro Königl. Maytt. zu Schweden/ [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Staathalter und Regierung Thun kund hiemit/ daß uns die sämptliche Kupfferschmiede dieses Hertzogthums Pommern/ vornehmlich der Städte Stralsund und Stettin ... zu erkennen gegeben/ welchergestalt ein und andere ausländische herumschweiffende Kesselführer/ Partirer ... sich unterstünden ... Es soll aber den fremden Kupfferschmieden hiedurch unbenommen seyn/ die öffentliche Jahrmärckte so ohne das/ einem jedem frey offen stehen/ in obgemeldtem diesem Lande zu besuchen nur allein daß sie sich des hausirens im an- und zugreifen auffm Lande und in den Städten und Flecken/ gäntzlich enthalten sollen ... Alten Stettin den 11. Febr. Anno 1707.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Weitere Verfasser: Karl XII. (BerichterstatterIn), Mellin, Jürgen von (VerfasserIn), Müller von der Lühne, C. L. (MitwirkendeR), Klinckow, Martin (MitwirkendeR), Jäger, Bernhard Christoph (MitwirkendeR), Lagerström, Magnus (MitwirkendeR), Lillieström, C. (MitwirkendeR)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Stettin? Verlag nicht ermittelbar 1707
Schlagworte:
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Beschreibung:Titel ist der Textanfang
Umlaute in der Vorlage mit übergestelltem "e"
I und J in der Informationsquelle als identische Type
Vermutlich in Stettin erschienen. - Erscheinungsjahr nach Datierung am Ende der Schrift
Beschreibung:1 Bogen
circa 34 x 40; Satzspiegel: 30,2 x 32,2 cm