Von Jhro Königl. Maytt. zu Schweden/ [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Staathalter und Regierung Was massen bereits in An. 1702. denen fremden so wol als einheimischen Roßtauschern und allen andern die Ausführung der Pferde verbothen und ernstlich untersaget worden/ solches wird aus dem damahls publicirten Edicte, Zweiffelsohne/ männiglich annoch bekandt und erinnerlich seyn ..Insigel. Gegeben auff den Königl. Schloß zu Alten Stettin/ den 11. Februar. Anno 1705.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Weitere Verfasser: Karl XII. (BerichterstatterIn), Mellin, Jürgen von (VerfasserIn), Müller von der Lühne, C. L. (MitwirkendeR), Klinckow, Martin (MitwirkendeR), Jäger, Bernhard Christoph (MitwirkendeR), Lagerström, Magnus (MitwirkendeR), Lillieström, C. (MitwirkendeR)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Stettin? Verlag nicht ermittelbar 1705
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