Von Jhro Königl. Maytt. zu Schweden/ [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Staathalter und Regierung Was massen bereits in An. 1702. denen fremden so wol als einheimischen Roßtauschern und allen andern die Ausführung der Pferde verbothen und ernstlich untersaget worden/ solches wird aus dem damahls publicirten Edicte, Zweiffelsohne/ männiglich annoch bekandt und erinnerlich seyn ..Insigel. Gegeben auff den Königl. Schloß zu Alten Stettin/ den 11. Februar. Anno 1705.
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Stettin?
Verlag nicht ermittelbar
1705
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Beschreibung: | Titel ist der Textanfang Umlaute in der Vorlage mit übergestelltem "e" I und J in der Informationsquelle als identische Type Vermutlich in Stettin erschienen. - Erscheinungsjahr nach Datierung am Ende der Schrift |
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Beschreibung: | 1 Bogen circa 33 x 41 cm; Satzspiegel 27,2 x 32,4 cm |