Von Jhro Königl. Maytt. zu Schweden/ [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Staathalter und Regierung ... die Adeliche Trauer in diesem Hertzogthumb Vor-Pommmern und dem Fürstenthumb Rügen bey vorkommenden Sterb-Fällen der Eltern/ Kinder/ Eheleute/ Verwandten und Angehörigen/ ... gewisser Massen zu reguliren ... Signatum Stralsund/ den 24. Novembr. Anno 1722.

Verordnung für den Adel über Dauer der Trauerzeit und Trauerbekleidung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Friedrich I. (BerichterstatterIn)
Weitere Verfasser: Meyerfeld, Johann August von (VerfasserIn), Trautvetter, J. R. von (MitwirkendeR), Greiffenheim, J. von (MitwirkendeR), Cochenhausen, B. M. von (MitwirkendeR), Bohlen, A. C. von (MitwirkendeR), Engelbrecht, Joachim Friedrich von (MitwirkendeR), Klinckowström, Thure Gustav von (MitwirkendeR)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Stralsund? Verlag nicht ermittelbar 1722
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Beschreibung
Zusammenfassung:Verordnung für den Adel über Dauer der Trauerzeit und Trauerbekleidung
Beschreibung:Titel ist der Textanfang
Umlaute in der Vorlage mit übergestelltem "e"
I und J in der Informationsquelle als identische Type
Vermutlich in Stralsund erschienen. - Erscheinungsjahr nach Datierung am Ende der Schrift
Beschreibung:4 ungezählte Seiten