Von Jhro Königl. Maytt. zu Schweden/ [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Staathalter und Regierung Welcher Gestalt Jh. Königl. Majest. ... zum Reflorissement und Aufnahme der Universität Greiffswald/ die gnädigste Verordnung ergehen lassen/ daß wer von dero getreuen Unterthanen in dero Teutschen Provincien hinführo einige Beforderung zu gewarten haben wil/ derselbe eine gewisse Zeit daselbst zuzubringen und den Studiis obzuliegen gehalten seyn solle/ ... daß ein jeder von der studirenden Jugend in besagten dero Teutschen Provincien, welcher darinnen so wol als in dem Reiche Schweden einige Beforderung zu gewarten haben wil/ zu vorhero mit einem gültigen Testimonio von dem Pro-Cancellario und der Academie zu Greiffswald darthun und erweisen soll/ daß er zwey Jahr auf ermelter Universität studiret/ und daselbst sich gebührlich und wol verhalten ... Stettin den 28. Martii 1704.

Verordnung über zweijährige Mindeststudienzeit an der Universität Greifswald

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Weitere Verfasser: Karl XII. (BerichterstatterIn), Mellin, Jürgen von (VerfasserIn), Müller von der Lühne, C. L. (MitwirkendeR), Klinckow, Martin (MitwirkendeR), Jäger, Bernhard Christoph (MitwirkendeR), Schwallenberg, B. (MitwirkendeR), Lagerström, Magnus (MitwirkendeR), Lillieström, C. (MitwirkendeR)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Stettin? Verlag nicht ermittelbar 1704
Schlagworte:
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Verordnung über zweijährige Mindeststudienzeit an der Universität Greifswald
Beschreibung:Titel ist der Textanfang
Umlaute in der Vorlage mit übergestelltem "e"
I und J in der Informationsquelle als identische Type
Vermutlich in Stettin erschienen. - Erscheinungsjahr nach Datierung am Ende der Schrift
Beschreibung:1 Bogen
circa 34 x 42 cm; Satzspiegel 24,7 x 32,4 cm