Von Jhro Königl. Maytt. zu Schweden/ [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Staathalter und Regierung Als Jhro Königl. Maytt. ... zur Auffnahme und Flor Dero Universität in Greiffswald/ ... vor nöthig und diensam erachtet/ daß wer von Dero Unterthanen in allen Dero Deutschen Provincien/ hinführo vor andern einige Beförderung von Jhro Königl. Maytt. gewärtig seyn will/ derselbe soll und muß zu Greiffswald zwey oder wenigstens ein Jahr mit studiren zugebracht haben ... Signatum Stettin/ den 26. Julii 1702.
Verordnung über ein- bis zweijährige Mindeststudienzeit an der Universität Greifswald
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Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Stettin?
Verlag nicht ermittelbar
1702
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