Von Jhro Königl. Maytt. zu Schweden/ [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Staathalter und Regierung Als Jhro Königl. Maytt. ... zur Auffnahme und Flor Dero Universität in Greiffswald/ ... vor nöthig und diensam erachtet/ daß wer von Dero Unterthanen in allen Dero Deutschen Provincien/ hinführo vor andern einige Beförderung von Jhro Königl. Maytt. gewärtig seyn will/ derselbe soll und muß zu Greiffswald zwey oder wenigstens ein Jahr mit studiren zugebracht haben ... Signatum Stettin/ den 26. Julii 1702.

Verordnung über ein- bis zweijährige Mindeststudienzeit an der Universität Greifswald

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Weitere Verfasser: Karl XII. (BerichterstatterIn), Mellin, Jürgen von (VerfasserIn), Müller von der Lühne, C. L. (MitwirkendeR), Schwalgh, C. v. (MitwirkendeR), Klinckow, Martin (MitwirkendeR), Jäger, Bernhard Christoph (MitwirkendeR), Schwallenberg, B. (MitwirkendeR), Lagerström, Magnus (MitwirkendeR), Lillieström, C. (MitwirkendeR)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Stettin? Verlag nicht ermittelbar 1702
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Beschreibung
Zusammenfassung:Verordnung über ein- bis zweijährige Mindeststudienzeit an der Universität Greifswald
Beschreibung:Titel ist der Textanfang
Umlaute in der Vorlage mit übergestelltem "e"
I und J in der Informationsquelle als identische Type
Vermutlich in Stettin erschienen. - Erscheinungsjahr nach Datierung am Ende der Schrift
Beschreibung:1 Bogen
circa 35 x 40 cm; Satzspiegel 28,7 x 32,2 cm