Von Jhro Königl. Maytt. zu Schweden/ [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Staathalter und Regierung Als Jhro Königl. Maytt. ... zur Auffnahme und Flor Dero Universität in Greiffswald/ ... vor nöthig und diensam erachtet/ daß wer von Dero Unterthanen in allen Dero Deutschen Provincien/ hinführo vor andern einige Beförderung von Jhro Königl. Maytt. gewärtig seyn will/ derselbe soll und muß zu Greiffswald zwey oder wenigstens ein Jahr mit studiren zugebracht haben ... Signatum Stettin/ den 26. Julii 1702.
Verordnung über ein- bis zweijährige Mindeststudienzeit an der Universität Greifswald
Gespeichert in:
Weitere Verfasser: | , , , , , , , , |
---|---|
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Stettin?
Verlag nicht ermittelbar
1702
|
Schlagworte: | |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Verordnung über ein- bis zweijährige Mindeststudienzeit an der Universität Greifswald |
---|---|
Beschreibung: | Titel ist der Textanfang Umlaute in der Vorlage mit übergestelltem "e" I und J in der Informationsquelle als identische Type Vermutlich in Stettin erschienen. - Erscheinungsjahr nach Datierung am Ende der Schrift |
Beschreibung: | 1 Bogen circa 35 x 40 cm; Satzspiegel 28,7 x 32,2 cm |