Von Jhro Königl. Maytt. zu Schweden/ [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Staathalter und Regierung Demnach Jhro Königliche Majestät allbereits den 7. Nov. Anno 1670. und 8. Octob. 1686. allergnädigst resolviret und verordnet/ daß die studirende Jugend in Jhro Königlichen Majestät gesampten Deutschen Provincien einige Zeit bey der Greiffswaldschen Academie sich auffhalten sollen/ ... und hinführo niemand/ ... der nicht auff der Universität zu Greiffswald eine Zeitlang/ und wenigstens zwey Jahr ... sich auffgehalten/ seine Studia rühmlich und wohl daselbst fortgesetzet/ und sich also angeschicket daß er eines besondern Andenckens und Beforderung hier im Lande sich würdig gemachet. Wornach sich alle Landes-Einwohner zu richten hiemit ernstlich angewiesen werden. Signatum Stettin/ den 12. Januarii Ao. 1702.

Verordnung über zweijährige Mindeststudienzeit an der Universität Greifswald

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Weitere Verfasser: Karl XII. (BerichterstatterIn), Mellin, Jürgen von (VerfasserIn), Müller von der Lühne, C. L. (MitwirkendeR), Schwalgh, C. v. (MitwirkendeR), Klinckow, Martin (MitwirkendeR), Jäger, Bernhard Christoph (MitwirkendeR), Schwallenberg, B. (MitwirkendeR), Lagerström, Magnus (MitwirkendeR), Lillieström, C. (MitwirkendeR)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Stettin? Verlag nicht ermittelbar 1702
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Beschreibung
Zusammenfassung:Verordnung über zweijährige Mindeststudienzeit an der Universität Greifswald
Beschreibung:Titel ist der Textanfang
Umlaute in der Vorlage mit übergestelltem "e"
I und J in der Informationsquelle als identische Type
Vermutlich in Stettin erschienen. - Erscheinungsjahr nach Datierung am Ende der Schrift
Beschreibung:1 Bogen
circa 34 x 39 cm; Satzspiegel 25,9 x 32,1 cm