Von Jhro Königl. Maytt. zu Schweden/ [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Staathalter und Regierung Demnach Jhro Königliche Majestät allbereits den 7. Nov. Anno 1670. und 8. Octob. 1686. allergnädigst resolviret und verordnet/ daß die studirende Jugend in Jhro Königlichen Majestät gesampten Deutschen Provincien einige Zeit bey der Greiffswaldschen Academie sich auffhalten sollen/ ... und hinführo niemand/ ... der nicht auff der Universität zu Greiffswald eine Zeitlang/ und wenigstens zwey Jahr ... sich auffgehalten/ seine Studia rühmlich und wohl daselbst fortgesetzet/ und sich also angeschicket daß er eines besondern Andenckens und Beforderung hier im Lande sich würdig gemachet. Wornach sich alle Landes-Einwohner zu richten hiemit ernstlich angewiesen werden. Signatum Stettin/ den 12. Januarii Ao. 1702.
Verordnung über zweijährige Mindeststudienzeit an der Universität Greifswald
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Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Stettin?
Verlag nicht ermittelbar
1702
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Zusammenfassung: | Verordnung über zweijährige Mindeststudienzeit an der Universität Greifswald |
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Beschreibung: | Titel ist der Textanfang Umlaute in der Vorlage mit übergestelltem "e" I und J in der Informationsquelle als identische Type Vermutlich in Stettin erschienen. - Erscheinungsjahr nach Datierung am Ende der Schrift |
Beschreibung: | 1 Bogen circa 34 x 39 cm; Satzspiegel 25,9 x 32,1 cm |