Erforderlichkeit der Anwesenheit des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung
Der Begriff der »Erforderlichkeit« in § 329 Abs. 2 S. 1 und Abs. 4 S. 1 StPO ist mit Blick auf die Gesetzesgenese einerseits und zwingende verfassungsrechtliche Maßgaben andererseits weit auszulegen. Die Anwesenheit des Angeklagten ist stets erforderlich, wenn die Aufklärung irgendeines für die Schu...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Strafverteidiger |
---|---|
1. Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2018
|
Schlagworte: | |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Der Begriff der »Erforderlichkeit« in § 329 Abs. 2 S. 1 und Abs. 4 S. 1 StPO ist mit Blick auf die Gesetzesgenese einerseits und zwingende verfassungsrechtliche Maßgaben andererseits weit auszulegen. Die Anwesenheit des Angeklagten ist stets erforderlich, wenn die Aufklärung irgendeines für die Schuld- und Straffrage bedeutsamen Umstandes in Rede steht. |
---|---|
ISSN: | 0720-1605 |