Paradigmenwechsel im öffentlichen Dienst

Durch den TVöD und den TV-L sind zahlreiche Folgetarifverträge notwendig geworden. Im öffentlichen Dienst ist ein Paradigmenwechsel eingetreten. Unter einem Paradigmenwechsel wird ein Wechsel von einer rationalistischen zu einer ganzheitlichen Weltansicht verstanden. Es sollen sehr viel bescheidener...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Personalvertretung
1. Verfasser: Schaub, Günter (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 2007
Schlagworte:
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Durch den TVöD und den TV-L sind zahlreiche Folgetarifverträge notwendig geworden. Im öffentlichen Dienst ist ein Paradigmenwechsel eingetreten. Unter einem Paradigmenwechsel wird ein Wechsel von einer rationalistischen zu einer ganzheitlichen Weltansicht verstanden. Es sollen sehr viel bescheidenere Grundfragen der Änderung des öffentlichen Dienstrechts verglichen und besprochen werden. In vielen Bereichen des öffentlichen Dienstrechts ist ein Wechsel der Anschauungen eingetreten. Das gilt vor allem im Arbeitszeitrecht mit seinen Flexibilisierungsmöglichkeiten und beim Entgelt. Der Weg von der Alimentation zur Leistungsentlohmung ist angetreten. Die Geldentlohnung nach Lebensalter, Familienstand und der Zahl der Kinder ist beseitigt. Das gleiche gilt für die Bewährungs-, Fallgruppen-, Tätigkeitsaufstiege oder Vergütungsgruppenzulagen nach Ablauf bestimmter Zeiten. Überdurchschnittliche Leistungen und Eigeninitiativen sollen gefördert werden. (Quelle: Verlag)
ISSN:0476-3475