Haushaltsrecht und verfassungsrechtliches Koppelungsverbot auch eine Frage des Gesetzgebungsverfahrensrechts
Die Entscheidung über den Landeshaushalt zählt zu den wichtigsten Kompetenzen der Landesparlamente, zumal die Kompetenzordnung nach Art. 30, 70 ff. GG tatsächlich zugunsten des Bundes ausschlägt und den Landesparlamenten im Übrigen - man denke an Art. 80 Abs. 4 GG - wenig Spielraum bleibt. In den Lä...
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Veröffentlicht in: | Die öffentliche Verwaltung |
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1. Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2006
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