Vom Verbot, eine eigene Forderung zum Nachteil eines konkurrierenden Gläubigers geltend zu machen (§ 774 I 2 BGB), und von der Befugnis eines Gläubigers, auch eine fremde Forderung im eigenen Interesse geltend zu machen (§ 43 InsO)

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Veröffentlicht in:KTS
1. Verfasser: Olshausen, Eberhard von (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 2005
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Beschreibung
Beschreibung:H. 4, S. 403 - 430
ISSN:1432-461X